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l Programmansatz aus der Richtlinie:
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Zitat:
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Die Landesregierung hat Richtlinien für das PRINT-Projekt erarbeitet. Daraus ergibt sich für die Präventionsfachkräfte in
den Landkreisen folgende Aufgabenstellung:
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l Das Präventions- und Inte-grationsprogramm zielt gemäß SGB VIII und NSchG grundsätzlich auf den Abbau von Benachteiligungen sowie die Schaffung positiver
Lebensbedingungen und gibt vorbeugend Hilfen in belastenden Situationen.
l Die Präventions- und Integrationsprojekte in sozialen Brennpunkten, insbesondere soweit sie Schwerpunkte der Zuwanderung und/oder der
Fremdenfeindlichkeit sind, tragen dazu bei, abweichendem Verhalten, Schulversagen und Absentismus entgegenzuwirken und stattdessen eine positive Persönlichkeitsentwicklung, die Integrations-, Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Heranwachsenden zu fördern.
l Dabei ist die Partizipation der jungen Menschen an der Planung und
Durchführung der Angebote sicherzustellen; sie soll auch Gegenstand besonderer Angebote sein.
l Tragendes Prinzip ist dabei die Berücksichtigung der Lebenslagen beider Geschlechter.
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sdfg
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l Aufgaben gem. der Richtlinie:
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Zitat:
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i.S.v. Mitwirkung; Beteiligung, Berücksichtigung, Unterstützung
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l Entwicklung lokaler Präventions- und Integrationskonzepte (durch Schule und Jugendhilfe) (Punkt 1.1)
l Gezielte Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten aber, insbesondere der gefährdeten, jungen Menschen, um
ihre gesellschaftliche Integration zu erreichen (Punkt 1.1 )
l Begleitung
und Unterstützung junger Menschen bei ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (Punkt 3.1)
l Enge Zusammenarbeit mit einem lokalen Präventionsrat und dem regionalen Beratungsverbund „Kooperative Migrationsarbeit“ (Pkt. 3.2)
l Beteiligung an der Evaluation (Pkt. 3.3) und zur Verfügungstellung von Unterlagen und Daten (Grundsätze
Pkt. 3.2)
l Abbau von Benachteiligungen, Schaffung positiver
Lebensbedingungen, vorbeugende Hilfen in belastenden Situationen (Grundsätze Pkt. 1.)
l Beitrag, um abweichendem Verhalten, Schulversagen und Absentismus entgegenzuwirken (Grundsätze P kt. 1 )
lFörderung einer positiven Persönlichkeitsentwicklung; Förderung der Integrations-, Ausbildungs- und
Beschäftigungsfähigkeit (Grundsätze Pkt. 1. )
lPartizipation der
jungen Menschen an der Planung und Durchführung der Angebote (Grundsätze Pkt.1 )
lBerücksichtigung der Lebenslagen beider Geschlechter (Grundsätze Pkt. 1.)
l Durchführung
einer Bestandsaufnahme durch Schule und Jugendhilfe, Formulierung eines pädagogischen Konzeptes mit Schwerpunkten für Nachmittagsangebote an Schulen und für konkrete sozialpädagogische Arbeit (Grundsätze Pkt. 2.2)
lAngebot eines Mittagessens im Rahmen der
Nachmittagsangebote (Grundsätze Pkt. 2.3)
lQualifzierung durch
berufsbegleitende Weiterbildung (Grundsätze Pkt. 2.5)
lJährliche Berichtsvorlage der Projekte
lBeteiligung an regionalen Veranstaltungen
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