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l Zitierte Auszüge aus den Referaten 305/505:
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l Entsprechend
der Entschließung des Landtages vom 22.01.1998 ist vom Niedersächsischen Kultusministerium 1998/99 ein Präventions- und Integrationsprogramm entwickelt worden, mit dem an einzelnen Standorten in den Landkreisen und kreisfreien Städten Präventions- und Integrationsprojekte eingerichtet werden sollen.
l Das ursprünglich geplante Präventions- und
Integrationsprogramm ist durch das ESF-Modellprojekt (Europäischer Sozialfonds) konzeptionell und finanziell ausgeweitet worden.
l Präventions- und Integrationsprojekte in dieser Form sollen an 47 Standorten realisiert werden.
l Dem einzelnen Präventions- und Integrationsprojekt wird eine Präventions- und Integrationskraft zur
Verfügung gestellt; sie ist angestellt bei der jeweiligen Kommune.Das Land und die EU zahlen zum Anteil der Kommune einen Zuschuss zu den Personalkosten in Höhe von 45.000, DM.
l Mit der Durchführung des Präventions- und Integrationsprogramms soll ein landesweites
Präventions- und Integrationsnetzwerk entstehen. Die Knotenpunkte dieses Netzwerks sind die Projekte an den Standorten in
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den Landkreisen und kreisfreien Städten. Sie sollen ergänzt werden um Standorte im Rahmen anderer Programme. Dafür sollen
schrittweise sozialpädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte qualifiziert werde, sodass dort auf der Basis der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe sowie weitere Partner weitere Vorhaben initiiert oder weiterentwickelt werden können. Hier liegen insbesondere Verknüpfungsmöglichkeiten mit dem ... Förderprogramm zur Stärkung der Hauptschulen.
l Wichtige unterstützende Elemente des Präventions- und
Integrationsprogramms sind zum einen die Weiterbildung der
Präventions- und Integrationsfachkräfte und zum anderen die Evaluation des Programms. Beide Vorhaben werden getragen und durchgeführt vom NLJA und NLI in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Fachhochschule (Sozialpädagogik) und der Universität (Schulpädagogik) Lüneburg.
l Die Laufzeit des Präventions- und Integrationsprogramms ist –
in Anlehnung an die ESF-Förderperiode – auf sieben Jahre für die Zeit von 2000 bis 2006 angesetzt; die Einrichtung von Standorten für Präventions- und Integrations- projekte beginnt zum 01.12.2000.
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